By Roland
11 Feb, 2010 9:56 pm
Will mal jemand mitlachen? Die beiden Jungs vom wichtigsten aller deutschen Computer-Anbieter, der Smartbook AG, haben erneut eine Glanzleistung vollbracht. Im Rahmen ihrer Mission, die Marke “Smartbook” in Deutschland möglichst meistbietend zu verhökern, haben sie nach Qualcomm nun auch Lenovo ins Visier genommen und eine einstweilige Verfügung erwirkt. Lenovo Deutschland darf nun den Begriff “Smartbook” nicht mehr verwenden. Eine Möglichkeit gibt es natürlich: Lenovo könnte sich die Rechte an der Marke gegen gutes Geld verkaufen lassen. Herrlich, nicht?
Wie die Kollegen von Heise berichten, hat die Smartbook AG vorm Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung gegen Lenovos deutsche Niederlassung durchgesetzt, die allerdings noch nicht rechtskräftig ist. Heise zitiert aus der Verfügung, dass Lenovo es unterlassen muss “im geschäftlichen Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland ohne Zustimmung der Smartbook AG die Kennzeichenfolge ‘Smartbook’ in allen Schreibweisen im Zusammenhang mit tragbaren Computern – wie Laptops (Notebooks) – in der Werbung zu benutzen …”
Hintergrund der Verfügung ist die zur CES von Lenovo Deutschland veröffentlichte englischsprachige Pressemitteilung, in der das neue Lenovo U1 angekündigt wurde. Auch in der deutschsprachigen Einleitung der Pressemitteilung wurde damals der Begriff “Smartbook” verwendet, der in diesem Fall in Verbindung mit Notebooks genutzt wurde. Genau dies für die Smartbook AG eine Verletzung des Markenrechts, weil man die Marke “Smartbook” in den entsprechenden Klassen beim deutschen Markenamt zum Schutz angemeldet hat.
Einem Sprecher von Lenovo Deutschland zufolge ist die Pressemitteilung inzwischen wieder von der Homepage des Unternehmens verschwunden. Vor einigen Monaten hatte die Smartbook AG über das selbe Gericht dem Chiphersteller Qualcomm die Verwendung des Begriffs “Smartbook” ebenfalls untersagen lassen. Qualcomm hatte zuvor die uns bestens bekannte Kreuzung aus Smartphone und Netbook als “Smartbook” angekündigt und den Begriff auf einer von Deutschland aus erreichbaren Website benutzt. Diese musste in der Folge für deutsche Surfer unzugänglich gemacht werden. Es findet also praktisch eine Art Zensur statt.
Unterdessen versuchen unsere Helden von der deutschen AG weiter ihre Marke in möglichst vielen Ländern schützen zu lassen, um so vielleicht in Zukunft einmal eine noch dickere Summe einstreichen zu können. Zum Verkauf ist die Smartbook AG nach eigenem Bekunden ausdrücklich bereit. Qualcomm hält unterdessen weiterhin an seiner schon mehrfach geäußerten Auffassung fest: “Smartbook” kann keine Marke sein, weil es sich um einen generischen Begriff handelt, der eine Mischung aus “Smartphone” und “Netbook” darstellt. Da es sich um ein aus einfachen Wörtern zusammen gesetztes Wort handelt, dürfte dies ohnehin eigentlich nicht wirklich möglich sein.
Das Ganze ist so traurig, dass man letztlich eigentlich nur noch darüber lachen kann.
Quelle: Heise










