Smartbook ein eingetragenes Warenzeichen? *Update*
January 14, 2010 von Sascha
Eigentlich hatte ich vor dieses Wochenende mal endlich eine ruhige Kugel zu schieben, bevor es am Dienstag nach Berlin zur IFA geht. Dann jedoch erhielt ich ein Schreiben einer Koelner Anwaltskanzlei, die mich im Auftrag der Smartbook AG darauf hinwies, dass ich den Begriff Smartbook innerhalb von 2 Wochen aus all meinen News zu entfernen habe.
Wie schon beim Psion/Intel Netbook Fall, werden auch hier wieder Blogger und Webmaster angeschrieben, anstatt sich direkt mit Freescale, ARM und Qualcomm zu verstaendigen. Alle Infos und das Schreiben gibt es >> HIER <<, denn in Deutschland wird mir die freie Berichterstattung und Meinungsaeusserung langsam ein wenig zu heikel.
Auf der “Meet Smartbooks” Seite von Qualcomm findet sich im Footer ein sehr interessanter Disclaimer:
*Legal notice: In the territory of the Federal Republic of Germany, the use of the term “Smartbook” in connection w ith portable computers is reserved exclusively to Smartbook AG, Germany.
Da wurde offenbar extrem schnell reagiert. Also haue ich doch diese 2 Saetze nun unter jede Smartbook News und der Drops ist gelutscht, oder?
Update: Seit 3 Monaten haben wir nichts von der Smartbook AG gehoert und langsam vermute ich auch warum. Offenbar hat der Koelner OEM in der Zwischenzeit in diversen anderen Laendern die Marke “Smartbook” angemeldet, denn inzwischen werden vom Anwalt des Unternehmens auch internationale Webseiten angemailt. Unsere Freunde von Tweaktown.com erhielten heute Mail aus Koeln, die ihnen die Verwendung des Begriffs Smartbook untersagt! Interessant ist hierbei, dass die Smartbook AG eine internationale Expandierung ankuendigte und zwar via Twitter, wo ein Link auf eine entsprechende PDF gesetzt wurde. 2 Tage spaeter gab es Post fuer diverse Webmaster. Nachtigall ick hoer dir trapsen aber irgendwie muessen sie ja versuchen, fuer ihre 2000 Euro Netbooks zu trommeln! >> Alle Infos, Screenshots, etc. gibt es auf Netbooknews.com <<
Update2: Der Anwalt der Smartbook AG laesst weiterhin keine Gelegenheit aus, sich bei den diversen IT-Medien zum Loeffel zu machen. Jetzt erhielten unsere US-Kollegen von OSNews.com Post aus Koeln und auch ihnen soll untersagt werden, den Begriff Smartbook zu nutzen. Absolut empfehlenswert ist die sueffisante Antwort von David Adams zu diesem Thema.
Weitere Infos zur Smartbook AG und wer genau hinter diesem 2-Mann Unternehmen steckt, findet ihr in unserer ausfuehrlichen Reportage.
Update3: Inzwischen bestaetigen mir auch unsere Freunde von Engadget einen Brief vom beruehmt beruechtigten Anwalt aus Koeln erhalten zu haben. O-Ton eines Engadget Bloggers auf der CES: “Kindergarten!” Ok, die Strategie ist natuerlich aufgegangen, denn all die Traffic geilen Blogger wie ich, haben sich des Themas angenommen und sind in die Offensive gegangen. Das bringt der 2 Mann Garage aus Koeln ordentlich Publicity und genau das wollten sie ja. Als absolutes Highlight empfehle ich jedoch ihren neuesten Streich: Smartbook.info! Wenn man es mit dem Angelsaechsischen nicht so drauf hat und der letzte Englischkurs bei der oertlichen VHS schon ein paar Tage zurueckliegt, sollte man sich vielleicht nen Uebersetzer suchen. Goennt euch die komplette Seite, die zuweilen paradox, oft amuesant und zum ueberwiegenden Teil…. ouch, (jetzt habe ich mir mal besser auf die Finger gebissen) wirkt. Interessant ist auch die Verlinkung von 2 Artikeln im Guardian und der Washington Post, die auf auf unsere Berichterstattung bei Netbooknews eingehen.
Wetten, dass es dieses Jahr den Buyout gibt und wir von den 2 lustigen 3 (wenn wir mal den Anwalt mit einrechnen)in der IT-Welt nie wieder was hoeren werden?














Das ist eine traurige Welt
Ich selbst habe einen online Handel und muss permanent meine Darstellung anpassen wenn mal wieder ein neuer Präzedenzfall dazukommt. Eine Geschäftskollegin von mir musste nach mehrmaliger Abmahnung durch eine Konkurrentin ihr Geschäft ganz aufgeben.
Ich persönlich nenne sowas RECHTSBEUGUNG!
Hast du einmal eine Unterlassungserklärung unterschrieben, bist Du so gut wie tot.
Ehm…ganz eindeutig: Da will jemand Aufmerksamkeit.
Ich kenne die Marke Smartbook auch erst seitdem ich hier mal einen Hinweis auf deren Website gelesen habe. Durch den Begriff alleine wurden denke ich doch sehr viele Leute überhaupt erst auf das Angebot der Smartbook AG aufmerksam gemacht.
Darf man denn in den Kommentaren Smartbook schreiben, oder wird demnächst ein Script den Begriff in Sm**tbook ändern?
Ohja, Schweizer sollten auch aufpassen: Lieber nicht den Plural benutzen! Die SmartBooks Publishing AG könnte etwas dagegen haben.
An was für Alternativen für den Begriff hast du denn gedacht, Sascha?
Die Teile sollen zwar günstig sein aber Armbook klingt einfach nur billig…
Wann begreifen deutsche Nieten in Nadelstreifen - äh - Manager endlich, dass das nur Negativwerbung für ihre Produkte ist und sie sich damit nur selbst ächten!?
Ich an Deiner Stelle würde - falls jemals so etwas ähnliches wie interessante Produkte der Fa. Smartbook kommen - niemals über die berichten.
Nein , das kann doch nicht wirklich wahr sein, in dem Schreiben wird doch auch noch dick und fett auf Qualcomm hingewiesen…das ist ja x-nochmal so was von krank…
Habs mal eben in eine bekannte Suchmaschine eingegeben… Heise, Chip, Computerwoche, Wikipedia, Golem … sollten dann auch das gleiche schreiben wie 662000 andere erhalten, da kostet ja schon bei Einschreiben mit Rückschreiben der Zirkus Millionen…
@Bule Julek : Es geht doch um was ganz anderes..Es sollten angeschrieben werden die den Namen verzapft haben und nicht die Medien welche darüber Berichten.
Ach ist Smart nicht ne Automarke…?
Wenn ich über Pink berichte meine ich da die Farbe ?
Vielleicht sollte ich mal Scheisse endlich rechtlich schützen lassen , in allen Sprachen natürlich …
und das täglich …Kasperltheater gib uns heute
Ich sag mal Shit happenz
naja es sind ja nicht nur deutsche Nagelstreifennieten
Und wie bei Intel raff ichs wieder nicht, dass die Global Player entweder nicht überprüfen ob der Begriff schon geschützt ist, oder diese einfach ignorieren
Ich mein man hätte doch sicher einen anderen Begriff finden können xD
Oder ist Smartbook nur in Deutschland geschützt ?
Dann kann ichs mir vorstellen dass sie vllt nicht in allen 100 Ländern in denen sies vermarkten wollen überprüfen - gerade Europa ist da ja schlimm, so viele Länder
Dass die Firmen klagen finde ich richtig, denn es kann nicht sein dass sich große Konzerne alles erlauben, wenn wer schneller den Begriff geschützt hatte - Pech
Aber dann bitte gegen die Firmen die den Begriff klauen und nicht Blogger und Zeitungen usw.
Psion hat ja nach der ersten Welle zurückgerudert, dann doch wieder gegen Blogger geschlagen, und dann wieder zurück usw …
mal sehen wie es diesmal wird.
btw : Sascha ist Netbook eigentlich wieder ein Google AdWords Keyword ?
Solange du keine Firmengeheimnisse ausposaunst, können die dir gar nichts. Die reine Verwendung eines Wortes zur Beschreibung in einem Bericht kann und darf nicht strafbar sein, denn sonst könnten ab morgen alle Zeitungen dieser Welt dicht machen.
Auch die Verwendung eines Begriffs für einen falschen” Gegenstand kann dir nur dann jemand vorwerfen, wenn er dir Absicht nachweisen kann. Denn im Notfall kannst du immer sagen: “Hey, die ganze Welt sagt dazu Smartbook, woher soll ich wissen das irgendeine Firma dieser Welt entschieden hat, dass es jetzt anders heißt?”
Ich vermute mal es handelt sich schlicht wieder um einen dieser Straßenräuber im Anwalts-Anzug, die jeden Abmahnen der ihnen vor die Flinte kommt in der Hoffnung das ein paar eingeschüchtert genug sind irgendwas zu unterschreiben.
Die scheinen ja die ganze Bloggosphare “anzugreifen”… yuccatree hat gestern auch Post vom Anwalt wegen dem Wort “Smartbook” bekommen: http://yuccatree.de/2009/08/schreiben-vom-anwalt-ich-darf-das-wort-smartbook-nicht-mehr-benutzen/
das ist wirklich armselig… So was kann man nur langsam als moderne Wegelagerei bezeichenen “kopfschüttel” Ich wollte schon fragen ob du auf der IFA unterwegs sein wirst Hat sich soeben erledigt
Peinlich, peinlich….
Aber vielleicht erhofft man sich dadurch mehr Aufmerksamkeit für sein eigenes hoffnungslos überteuertes Netbook…
tja ich denke da reicht eine kurze antwort mit verweis auf die - noch - herrschende pressefreiheit und dass der übereifrige abmahner wohl übersehen hat, dass netbooknews einem presserzeugnis gleichzusetzen ist und daher in seinen artikeln keine produktewerbung (welcher art denn auch immer) betreibt, sondern journalistisch frei im interesse der öffentlichkeit zitiert.
es wäre denn an der abmahnenden partei, das gegenteil zu beweisen. mfg
Macht mal langsam, wenn ich dieses ganze Halbwissen hier lese, da wird einem schlecht. Von Strafbarkeit ist hier keine Rede, es geht um zivilrechtliche Ansprüche, genauer: markenrechtliche Ansprüche.
Die Smartbook AG gehört anscheinend zu Wortmann, zumindest ist der Chef der gleiche (Siegbert Wortmann). Die Marke ist immerhin schon seit 2004 in Deutschland eingetragen, und Wortmann versucht seither (swoeit ich das sehe, nicht sonderlich erfolgreich) Laptops mit dem Markenname Smartbook hier zu verkaufen. Die Eintragung gewährt der Smartbook AG das ausschließliche Recht, in Deutschland Computer unter der Bezeichnung zu verkaufen.
Dann ist es auch ok, wenn sie dagegen vorgehen, dass andere unter dem gleichen Namen Computer in Deutschland verkaufen (bewerben, was auch immer).
Ob ein Verbot der Berichterstattung über entsprechende Geräte (netbooknews verkauft sie ja nicht; ob man hier von Werbung sprechen kann, ist zumindest zu bezweifeln) durchsetzbar bzw. rechtmäßig ist, kann vermutlich nur ein Fachanwalt einschätzen.
“Oder ist Smartbook nur in Deutschland geschützt ?” - Ja. (kann man bei der dpma öffentlich einschauen)
Die können gar nichts, das ist bloß leere Drohung. Die .com Seite ist eh aus deren rechtlicher Reichweite (aber hey, sie versuchen ’s einfach mal) und die deutsche Seite … naja, da wurden schon ein paar gar nicht so falsche Punkte genannt, warum das im Säbel rasseln verenden wird und wenn Sascha die Seite noch in den 2 Wochen auf nen Ami-Server bekommt, dann hat sich die Sache endgültig von selbst erledigt.
Ob der Server in USA oder sonstwo steht, ist doch egal, wenn sich das Angebot an den deutschen Markt richtet… für die englischsprachige Seite sieht das anders aus.
Ich persönlich denke nicht, dass eine gesetzliche Grundlage für die Unterlasungsforderung besteht - weil diese Seite die Marke eben nicht geschäftsmäßig nutzt sondern nur darüber berichtet. Aber probieren kann mans ja mal…
Wenn neben den Berichten dank Google allerdings Werbeanzeigen für Händler, die Smartbooks unter dem Name auch verkaufen, auftauchen, könnte es aber eng werden…
Berücksichtigt man, dass Du vor ein paar Monaten schon für dieses Schreiben hättest kräftig zahlen dürfen, ist’s ja noch relativ “fair”.
Nenn die Dinger doch einfach “Intermediates” oder wie auch immer und fertig. Da Du mit nbnews.com ein Kommerzielles Anliegen hast (nämlich davon zu leben) zählt hier auch das Argument nicht, dass Du “nur” Blogger bist und andere Schuld an der Namensgebung haben.
Bitte nicht falsch verstehen, aber ich kann an dem Vorgang nichts Verwerfliches finden. Ist halt doof, dass es in diesem Falle Dich getroffen hat. Aber schlaf’ mal drüber und nutze den Traffic, den Dir der Vorgang einbringt.
“Wenn neben den Berichten dank Google allerdings Werbeanzeigen für Händler, die Smartbooks unter dem Name auch verkaufen, auftauchen, könnte es aber eng werden…” - In diesem Falle müssten sich deren Anwälte an die Anwaltsarmee von Google wenden, denn für deren Inhalte per AdWords kann Sascha nämlich nicht haftbar gemacht werden, wäre ja umso schöner.
Hab mir jetzt das Schreiben mal durchgelesen. Nimm den Namen aus den Artikeln raus und fertig, der Klügere gibt nach
Mach doch einfach eine Umfrage unter den NBN Lesern, wie man die Dinger jetzt in Deutschland nennen soll
Ich bin für ARM Netbook, so wie sie immer genannt wurden, bevor jemand auf Smartbook kam.
Smartbook ist sowieso ein viel zu allgemeiner Name, weil ich z.B. den Sharp Netwalker eher Handheld nennen würde.
Hmmm;
User vs. Interessensvertreter - der ewige Konflikt.
Faktum ist und bleibt; ist ne Marke eingetragen, dann gibt es auch jemanden, der Rechte daran hat; Wie diese geltend gemacht werden, und vor allem warum ist eine Sache, sie zu negieren, eine andere Sache.
(In diesem Falle siehe Blog, ohnedies freundlich, das kann auch anders gehen)
So sehr ich als User denke “Mein Gott, ist ja mittlerweile ein Allerweltsbegriff”, so sehr kann ich auch die andere Seite verstehen, und das könnte jeder, der versucht eine “Marke” zu etablieren, unabhängig davon, wieviel ZEit, GEld und Müh er in ein Projekt steckt.
Ich glaube nicht, daß 90% derer, die sich hier gegen “Markenrecht” aussprechen, so selbstlos sind, als das sie auf ihr Copyright bei eigenen produzierten, gesitigen und/oder materiellen Ergüssen.
Auch kann ich verstehen, wenn die Kanzlei mal breitgefächert ausschickt -immerhin wird es ohnedies dem Kunden verrechnet- um etwas einzudämmen, bevor es sich “etabliert”.
Auch wenn früher “Walkman” im Sprachgebrauch für alle Art der Kassetenspieler der portablen Art gebraucht wurde, macht es die Sache nicht richtiger, den Walkman gehört nunmal Sony…
und heute sehe ich das nicht viel Anders.
Mit andern Worten: Wiedermal ne Wortschöpfung aus Userkreisen finden, sich dieses einbürgern lassen, bis halt die nächste Firma dieses geistige Eigentum schützen läßt, auf das, daß wieder ne neue Suche begint
Sony hat es sicher nicht geschadet das alle art von tragbarem Abspielgerät eine zeitlang Walkman genannt wurde, eher im Gegenteil. Die eigene Marke als Klassenbezeichnung zu haben ist unglaublich wertvoll -> man denke an Tempo. Nun mal alle die echte deutsche Bezeichnung ins Bewusstsein rufen, na? garnicht so einfach. Ich als Wortmann AG würde ganz locker in dem Moment wenn erste Geräte unter dem Namen offiziell beworben und verkauft werden mich an die jenigen Produzenten wenden. Bis dahin, haben sie ein kostenloses Marketingbudget. Bisher kennt doch kein Schwein deren Produkte.
Ich bezweifle wirklich, dass man mit einer Klage einen doch mittlerweile etablierten Begriff aus dem Weg räumen kann… vor allem, da international der Begriff Smartbook doch wohl weiterhin üblich sein wird.
Abwarten und Tee trinken… jetzt wieder der gleiche Mist, wie mit Psion…
was mich irritiert ist, dass die Anwaelte sich auch auf Netbooknews.com berufen! Was passiert eigentlich, wenn ich hier ein Qualcomm Video oder Foto veroeffentliche auf dem Smartbook steht?
Ich glaube wir stossen hier an recht interessante Grenzen des Markenrechts. Ich fuer meinen Teil berichte, mehr nicht. Und hey, Smartbook.de duerfte davon auch profitieren. Wenn ich mir das Alexa Ranking anschaue, haben die nicht mehr als 20 Besucher am Tag!
“was mich irritiert ist, dass die Anwaelte sich auch auf Netbooknews.com berufen!” - Hmm gut, ich dachte schon ich bin alleine mit der Irritation.
“Ich bezweifle wirklich, dass man mit einer Klage einen doch mittlerweile etablierten Begriff aus dem Weg räumen kann… vor allem, da international der Begriff Smartbook doch wohl weiterhin üblich sein wird.” - So einfach ist das nicht, Psion hatte damals einfach gepennt und sich viel zu spät bemerkbar gemacht, da redete die ganze Welt bereits von Netbooks. Hier hingegen, um jetzt auch mal realistisch zu bleiben, wurde doch noch in einem recht frühen Stadium reagiert und so ganz im Unrecht sehe ich die nicht, wenn da nicht nur die Offensichtlichkeit des Aufmerksamkeitsbedürfnis wäre. Und bisher, tja, da hat’s denen doch praktisch nicht geschadet bis zum Versenden der Anwaltsbriefe an diverse Blogger, denn wenn man selber sogar den “Verursacher” nennt, sich aber in Zensursula-Manier an das falsche Ende wendet, weil’s wahrscheinlich leichter einzuschüttern ist (Okay, nach Google-Suche gib es wirklich schon einige die auf’s Kommando klein beigeben.), muss man sich doch ernsthaft Fragen wieso man sich nicht an die Quelle begeben hat bzw. ob die nicht sogar wissen das sie keine Chance gegen die “Source” haben.
Das Problem hier sehe ich darin, dass außer einem Markerechtsanwalt niemand genau Bescheid weiß was geht oder nicht. Und der Anwalt kostet auf jeden Fall Geld. Der Brief ist ja sehr freundlich gehalten und beinhaltet noch keinerlei Drohung mit Rechtsmitteln also sollte man vielleicht einfach drauf eingehen. Ich hab da irgendwas von Berner Abkommen im Hinterkopf, weiß aber nicht welche Staaten alle dazu gehören und ob man die Verwendung eines geschützten Markennamens bei Berichterstattung verhindern kann. Mein Gefühl sagt zwar nein, aber das muss in Deutschland noch lange nichts bedeuten.
Du kannst es drauf ankommen lassen, dann brauchst Du aber ggf. einen Anwalt und die Kohle für den musst Du bezahlen. Gewinnen tust Du aber nichts, scheiß doch auf den Begriff IMO.
um hier nochmals etwas klar zu machen: das markenrecht bezieht sich im wesentlichen auf den handel mit dingen, entsprechend auch auf das zugehörige marketing und denn verkauf. ES TANGIERT IN KEINSTER ART UND WEISE die freie pressetätigkeit und berichterstattung über dinge, welcher art auch immer. schon der versuch von psion, die freie pressetätigkeit auf blogs zu unterdrücken war diesbezüglich ein juristisches potemkinsches dorf und entbehrte jeglicher gesetzlicher grundlage. das ist auch hier der fall. wenn diese firma und ihre kanlei jemanden anschreiben kann, dann nur den jeweiligen mitbewerber, der den begriff im engen, gesetzten rahmen des markenrechtes anwendet/verwendet. das war mit ein hauptgrund warum psion sehr schnell hat klein beigeben müssen. der einzige adressat für ein solches schreiben könnte zur zeit qualcomm als mäglicherr mitbewerber sein. jedermann sonstt kann sich drum futieren, insbesondeere wenn er pressemässig / journalistisch tätig ist.
im gegeteil dieses schreiben ist als äusserst fieses anwaltliches machwerk zu beurteilen, insbesondere aufgrund des letzten absatzes, der zur unterzeichnung einer missbräuchlichen, irreführenden abmachung führt, die gegen jeglichen guten juristischen geschmack verstösst. es wäre in deutschland nicht der erste fall, dass man einen abmahner wegen solchen tuns selbst zur anzeige bringen würde.
Animatio
muchas gracias. Das wollte ich hoeren
hier noch ein interessanter link zur markengeschichte, welche sich als weitgehend deutschlandorientiert zu erweisen scheint:
http://www.it-business.de/news/hersteller/allgemein/articles/94058/
und noch ein link zum wortmann netbook:
http://www.netbux.de/wortmann/naechster-wind-klon-wortmann-terra-mobile-go/
noch ein link zum smartbook netbook (der ausgewogenheit halber):
http://smartbook.de/content/produktseiten/details.aspx?produkt=188a2119-c9db-4312-9f6f-52e0bf6d411a&AspxAutoDetectCookieSupport=1
und noch ein blogger / twitter, der nicht mehr “dürfen” sollte:
http://twitter.com/yuccatree
hier die deutschen markeneinträge:
http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/trefferliste
@sascha: zur stützung meines argumentes:
http://curia.europa.eu/de/actu/communiques/cp02/aff/cp0256de.htm
Wow also das mit dem Twitter ist nun wirklich … (insert random flame here). Wenn ich sowas sehe sollte man langsam mal die geistige Kompetenz der Kanzlei hinterfragen.
Sagt mal, kann es sein, dass die Qualcomm-Domains hellosmartbook.com und meetsmartbook.com nur in Deutschland gesperrt sind?
Wenn Sascha wohl immer noch zugreifen kann, ich allerdings schon seit Wochen nicht mehr, sieht das aber etwas nach lokaler Sperrung aus. Das kann doch nicht nur an meinem Anschluss liegen!?
Qualcomm gibt aber ganz schön klein bei. Na ja, am Ende möchte die deutsche Smartbook AG wahrscheinlich nur ein paar Tantiemen einstreichen.
“Sagt mal, kann es sein, dass die Qualcomm-Domains hellosmartbook.com und meetsmartbook.com nur in Deutschland gesperrt sind? ” - Yepp, grad über’m Proxy gecheckt. Traurig =/
Geht einfach auf http://www.btunnel.com und gibt die Url´s dort ein ,schon seid ihr auf der Seite drauf :>
double facepalm
lol
http://www.engadget.com/2009/08/30/smartbook-ag-the-company-follows-in-psions-footsteps-issues/#comments
Die markenrechtliche Situation kann ich natürlich nicht beurteilen, sehe das Problem aber eher bei der Smartbook AG als bei irgendwelchen Bloggern. So schön es ist, sich einen Namen als Marke schützen zu lassen, so problematisch ist es, wenn einige Zeit später sich genau dieser Markenname zu einer Art Gattungsbegriff entwickelt (ganz unabhängig von der Smartbook AG). Das genau scheint hier der Fall zu sein.
Der Kern des Problems liegt in der Namenswahl für die Marke. Smartbooks klingt wie ein erklärender Begriff, weshalb er sich jetzt auch zum Gattungsbegriff zu entwickeln scheint. Besser als Marke eignen sich Kunstworte wie “Nivea” oder “Rexona” (aus der IT fällt mir leider gerade nichts Passendes ein). Mit solchen Kunstworten vermeidet man Verwechslungen, was besonders für kleinere Firmen wichtig ist.
Die Smartbook AG tut sich jedenfalls keinen Gefallen damit, wenn sie in Deutschland ihre Rechte streng verteidigt. Etabliert sich nämlich der Gattungsbegriff “Smartbook”, hat sie ein Problem, da potenzielle Käufer mit dem Wort etwas anderes assoziieren, als die Firma liefern kann. Setzt sich der Begriff nicht durch, sollte die AG die aktuelle Phase lieber nutzen, ihre eigene Bekanntheit (positiv) zu steigern. Die Unterbindung der Begriffsverwendung erreicht aber genau das Gegenteil.
lckasioc - little computers known is smartbooks in other countries
Hm, ich sollte mein Geschäftsmodell der RAF(recht(!) aggresive Firma) doch mal zur Anwendung bringen. Prinzip funktioniert ganz simpel etwa so: ein Unternehmen, Kanzlei, Notar, Einzelhändler, etc. fällt dem Bürger durch unlautere Machenschaften auf. Diese Auffälligkeit wird dann auf (m)einer Internetseite öffentlich. Der Betroffene zahlt einen bestimmten Betrag auf ein “Treuhänderkonto” ein. Ist genug Geld gesammelt(gestaffelt nach Art und Weise des Vergehens), wird dann eine im Ausland sitzende “Tochterfirma” mit entsprechenden Qualifikationen für den Auftrag(das geht dann von Warnung(Schleimbombe mit Lakritzgeschmack) bis hin zur Liquidierung: Komplettabhebung des Firmenvermögens(Methode Swordfish)))
Versteht mich nicht falsch. Ich neige nicht zur Selbstjustiz. Aber ich bringe keinerlei Verständnis für Menschen auf, die in Ihrem Leben noch nie richtig gearbeitet haben und Werte(ja, das kann man auch mit dem Kopf tun) geschaffen haben und dann sich noch die Frechheit heraus nehmen, Leuten, die mit Herz&Seele hinter ihrem kleinen Projekt stehen in die Suppe zu spucken.
Null soziale Kompetenz, Geld&Raffgier. Mehr brauche ich hierzu nicht zu sagen, Ihr Nichtskönner. Nutzt euer Examen für das Wohl der Menschen, nicht gegen sie. Selbst dann könnt ihr euer Haus, Auto und eure Frau abbezahlen. Und ihr erwerbt euch das Ansehen der Allgemeinheit. Ihr(Qualcomm&Schleimspurer) seid eine Schande für euren Berufsstand. Pfui!
So, ick geh jetzt meditieren.:)
Oh man, das 2k€ Smartbook mit Champus und Swarowski steinen bringt mich echt zum lachen.
Das ist ja schon ein guter Witz von denen. Sowas werden die ja öchstens bei den Paris Hiltons dieser Welt absetzen können.
Für dne Preis bekommt man ja schon sehr schöne geräte und bald ein Toughbook. O man die wohl mal vrgleichen sollte ^^.
Oh mann, so ein scheis von denen.
@Sub
ich bin jetzt aber einigermassen irritiert :p
lieber arm drin, als arm ab!
nur einigermaßen?
Wenn die Jungs sich vllt. nur lang genug meinen Kommentar ansehen, werden sie sehen, daß wir gar nicht so verschieden sind und eventuell ihr Spiegelbild erkennen. Glaub mir, daß nagt dann an ihnen….Naaaaaa, was red ich da….^^
Ich arbeite noch an den Unzulänglichkeiten der Aug-um-Aug, Zahn-um-Zahn Methode.
@ Sascha:
Dann kreierst du halt einen neuen Gattungsbegiff, wie z.b. Neatbook.
Und nicht vergessen, es schützen zu lassen, damit nur du das verwenden darfst
@ Matthias Schwenk:
Ich glaub VAIO könnte so ein Kunstwort aus der IT sein.
let’s call them neaterbooks and smarterbooks …… and laugh at the bunch of them st***** idionts
…. another bier anybody???
@Sascha: Ob Du deinen Content auf einer .de Domain oder einer .com Domain mit Server im Ausland veröffentlichst ist nach meinem juristischen Verständnis btw. pupsegal. Du bist - als (nehme an) deutscher Staatsbürger - verantwortlich im Sinne des Presserechts und damit greifbar.
Will aber nicht bestreiten, dass das Vorgehen der Smartbook AG gesamt höchst lächerlich ausschaut.
Aber vor urheberrechtlichen- oder markenrechtlichen Ansprüchen kannst Du dich imho mit einer .com Domain und/oder Server im Ausland nicht entziehen.
Das kann durchaus sein, dass es pupsegal ist Axel, aber ich bin zum einen kein Journalist und fuehle mich in keinster Weise an ein deutsches Presserecht gebunden, wenn ich auf einer englischen Seite, die auf einem Server in den Staaten liegt meine Meinung kundtue.
Generell sind dies subjektive Meinungsaeusserungen, was ja nach dem Pressekodex ebenfalls nicht zulaessig ist.
Ob Blogger oder Presse, niemand wird mir vorschreiben koennen, welche Begriffe ich benutze oder nicht, solange diese nicht strafrechtlich relevant sind (beleidigend, volksverhetzend, etc.) Und Anleitungen zum Bombenbau gebe ich hier ja nicht
Ich berichte und wenn 2 Firmen sich ueber eine Begrifflichkeit streiten und die eine davon offenbar ein sehr reges Interesse hat, hier ein vermeintliches Trademark zu versilbern (mehr dazu in den naechsten Tagen), dann ist das nicht mein Problem.
Noch zaehlt sowohl in Deutschland, den Staaten, als auch in Taiwan die Redefreiheit und diese uebe ich aus. Wenn die Smartbook AG mich deshalb belangen moechte, freue ich mich drauf, denn das duerfte nicht nur ein finanzielles, sondern vor allen Dingen ein Reputations-Desaster fuer diese Systembuilder werden (nein, die Smartbook AG ist kein Hersteller!)
@Sascha: Natürlich zählt die Redefreiheit, dennoch: verantwortlich im Sinne des Presserechts (das berühmte VisdP im Impressum) ist jeder der publiziert, egal ob privat oder kommerziell, Journalist oder nicht. Jeder Staatsbürger somit. Veröffentlichungen auf öffentlich zugänglichen Internetseiten sind - ohne Zweifel - eine Publikation.
z.B.: Gemäß § 55 I Rundfunkstaatsvertrag (RStV) sind von der Impressumspflicht nur nicht-öffentliche und höchst/ausschließlich private Publikationen ausgeschlossen (das gilt sicherlich nicht für netbooknews). Wo die Server stehen, welche Top-Level Domain sie haben, ob Du Journalist bist oder nicht ist für diese Frage schlicht irrelevant. Man entzieht sich sicher nicht deutschem Recht, wenn man seinen Content auf einen ausländischen Server verschiebt (dazu gibts zig Artikel da draussen).
Gleiches gilt natürlich für Marken- und Urheberrecht.
Du kannst dir also m.E. das Verschieben von News auf einen ausländischen Server schlicht sparen, es macht einfach keinen Unterschied. Verantwortlich für seine Publikation ist man in jedem Fall.
Netbooknews.com hat - soweit ich es gesehen habe - kein Impressum im Sinne des deutschen Rechts - alleine dafür kannst Du von einem schleimigen Anwalt abgemahnt werden (wie es tausende male bereits passiert ist).
Es ist einfach eine Internet-Mär, dass man sich als deutscher Staatsbürger mit einem Server im Ausland deutschem Recht entziehen könne. Dem ist nicht so und war auch nie so.
Will dir aber den Spass nicht verderben
Axel ich lasse es gerne drauf ankommen. Ich wohne nicht in Deutschland und zahle ebenfalls meine Steuern bereits seit 3 Jahren nicht mehr in Deutschland. Schauen wir dann mal was dabei rumkommt. Die koennen dann ja nen Auslieferungsantrag an China stellen (ich versteuere in HK) wegen nem fehlenden Impressum
Sollte man nicht in Zukunft bei jedem neuen Begriff prüfen ob er irgendwo geschützt ist?
(Bestimmt hat irgendjemand nämlich auch die Rechte an “Tablet”, “Netvertible”, usw.)
Ingesamt sind die Firmen ja aber eher freundlich gestimmt, normalerweise hätte ich erwartet dass da gleich ne Rechnung mit x k€ dranbaumelt. (Gut vllt. wars ja auch ;))
Sascha was kümmerts dich eig….du bist doch nun eh nicht mehr in D
(Ausser mal für Messen und sowas)
Weiterhin:
Du hast doch noch die deutsche Staatsbügerschaft, Sascha, oder?
Dann wirst beim nächsten Mal einreisen in D bestimmt festgenommen wegen fehlendem Impressum und musst erst Mal die -germanlike- 500 Abmahnungen a 1 k€ abarbeiten.
was soll der unsinn von wegen presserecht und dass wer in deutsch publiziert diesem bedingungslos unterworfen sein sollte. (jubbet doch noch österreicher und schweizer ….)
zum einen es gilt juristisch standortrecht, dh wohnsitz. also mal gar nix deutsch.
zum anderen gilt primo qua non das recht auf freie Meinungsäusserung und berichterstattung solange gewisse minimale anstandregeln nicht verletzt werden. dies kann KEIN markeneigner antasten. es ist schlicht nicht sein terrain
last not least ist markenrecht, resp urheberrecht wesentlich an kommerz gebunden und nicht an publizität und meinungsäusserung, kann daher in keinster weise von noch so winkeligen advokaten angegriffen werden. dass man nun vermehrt durch einschüchetrung von juristisch nicht, resp. wenig bewanderten, trotzdem versucht leute mundtot zu machen, die kommerziell, dh wettbewerbsrechtlich nix mit marketing und verkauf dieser produkte zu tun haben, sondern nur unabhängig darüber berichten, ist eine an sich wiederum missbräuchliche advikatenpraxis, die für sich selbst einklagbar ist.
zum Update 2:
Besonders gut finde ich den letzten Satz von OSNews: “Good luck with your money-making scheme, guys!”. Gebt´s ihnen
Was für ein Abzockerclub.. Da haben sich drei Typen gefunden! Ein Netbook das für 200 Dollar eingekauft wird, mit paar kleinen Kristallen verziert und für nen Tausender an den Mann oder was!?
Die halten ihre Kunde für nicht gerade “Smart”, deswgen passt vllt der Name dann auch nicht mehr so…
Überall versuchen sich Leute im Netz mit Abmahnungen das große schnelle Geld zu ergaunern!!!
Letztens noch nen Artikel gelesen, in der der Boom der Abmahnunugen bzw Inkasso regelrecht in rossige Zeiten vorstößt!!!
Der Smartbook AG wünscht man ja zweifelsohne schon ne Pleite, da sie dann wenigstens mit ihrem “unmoralischem” Handeln auf das eigen Schnäuchzen fallen würden!!!
Es könnte auch sein, dass sich Qualcomm ganz einfach einen anderen Namen überlegt. Dann sitzen die da mit ihren ganzen Markenrechtsgebühren. Und dann?
Interessant finde ich noch, dass sie es offensichtlich nicht geschafft haben, es als EU-Marke eintragen zu lassen. Das haben sie wohl nur in 14 von 27 Ländern der EU fertiggebracht.
Hm? Das mit dem Buy-out ist mir auch schlagartig eingefallen und musste bei dem Satz mehr als schmunzeln. Nur mal im ernst, wenn man eine entsprechende kleine AG hat und das einzige Asset davon so ein Name ist, Hand aufs Herz wer von uns würde nicht versuchen auf diesem Weg den” AG-Mantel” gegen schönes los zuwerden.
Also wenn ich das wäre, könnte ich hier nicht Stein und Bein schwören es nicht zu tun.
Eigentlich fällt mir dazu nur noch eins ein: peinlich!
Ich mein, wenn man seine Rechte einfordert etc - bitte gern, aber dieses Ziel lässt sich dann eben auf verschiedenen Wegen erreichen - deren scheint mir der falsche …
Und ob man negative Publicity keiner Publicity vorziehen sollte ist auch sehr fraglich!