Smartbook-Streit: Unterlassungsverfügung gegen Qualcomm

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By Roland
31 Aug, 2009 2:38 pm

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Wistron Pursebook, PbookJetzt wird es richtig lustig! Nachdem Sascha euch gestern über den Erhalt einer Unterlassungsaufforderung wegen der Verwendung der in Deutschland als Marke geschützten Bezeichnung “Smartbook” auf Netbooknews.de informieren durfte, kommt es jetzt ganz dick. Wie zu erwarten war, geht der deutsche Computerhändler Smartbook AG nun auch gegen den Chiphersteller Qualcomm und dessen deutsche Niederlassung vor, um den angeblichen Missbrauch seines Markennamens als allgemeine Bezeichnung für eine Produktkategorie zu unterbinden. Dabei hat man offenbar die deutschen Gerichte auf seiner Seite, denn auch Qualcomm darf den Namen hierzulande nicht mehr verwenden – oder man riskiert eine Strafe in Höhe von 250.000 Euro.

Wie die Smartbook AG in einer Pressemitteilung verlauten ließ, sind “Qualcomm Inc. und Qualcomm CDMA nicht autorisiert, die Buchstabenfolge “Smartbook” ohne Zustimmung der Smartbook AG in Verbindung mit mobilen Computern wie Laptops/Notebooks im Rahmen ihrer Geschäftskommunikation im Bezug auf technisch erhältliche Internetangebote in der Bundesrepublik Deutschland zu verwenden, ohne dabei deutlich zu kommunizieren, dass die Verwendung der Marke “Smartbook” in Verbindung mit mobilen Computern ausschließlich der Smartbook AG vorbehalten ist.” (Meine Übersetzung des reichlich verqueren englischen Wortlauts, wie er von JKOnTheRun zitiert wird.)

Auf deutsch: Qualcomm und seine deutsche Tochter dürfen die Marke “Smartbook” auf ihren Websites nicht verwenden, ohne dabei wie von Sascha bereits bemerkt deutlich darauf hinzuweisen, dass es sich um eine Marke der Smartbook AG handelt. Sollte das Unternehmen sich nicht daran halten, droht eine Strafe von bis zu 250.000 Euro, die natürlich auch gerne im Gefängnis abgesessen werden darf. Zusätzlich muss Qualcomm offenbar auch den Zugriff auf seine Smartbook-Werbeseiten für Nutzer aus Deutschland sperren. Nach Angaben von Dirk Pick, Chef der Smartbook AG, muss Qualcomm die Seiten für deutsche IP-Adressen unerreichbar machen.

Pick ließ auch durchblicken, was das rechtliche Gezeter soll: Man fürchtet um den eigenen Markennamen. “Wir sehen uns mit einer fast absurden aber gleichzeitig breit angelegten Attacke auf unseren Markennamen konfrontiert. Qualcomm zwingt uns damit zu Abwehrmaßnahmen. Wir werden unsere Marke schützen”, ließ er verlauten. Ich persönlich find es ja schon ein starkes Stück, dass das Deutsche Patent und Markenamt (DPMA) einen aus zwei allgemeinen englischen Wörtern zusammengesetzten Begriff überhaupt als Marke zuließ. Im Fall meines Hauptarbeitgebers WinFuture wurde der Markenschutz verweigert, weil es sich eben um ein aus zwei englischen Wörtern zusammengesetztes Konstrukt handelt. Versteh einer das Markenrecht.

Andererseits lässt sich so eine Marke ja problemlos anfechten, wenn man die richtigen Argumente hat, sei es die vorherige Verwendung des Begriffs, oder eben dessen allgemeine Natur. Vielleicht sollten Qualcomms Anwälte sich einmal etwas ausführlicher mit unserem tollen deutschen Markenrecht auseinandersetzen.

Quelle: JKOnTheRun


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  1. Jens says:

    Tja, pech gehabt.
    Die hätten sich wohl vorher darüber informieren müssen, ob der name schon irgendwo existiert.

  2. Kronos says:

    Zum ersten Teil :
    Find ich absolut richtig, wenn es eine Marke ist, müssen sich auch Globalplayer dran halten.
    Solang sich die Angriffe wirklich gegen Qualcom richten finde ich das absolut richtig, nur warum dann immer auch glaich ein paar Blogs mit abgemahnt werden ist unverständlich
    Zum zweiten Teil:
    Was als Marke zugelassen wird, scheint echt sehr komisch zu sein

  3. Abwartender says:

    Qualcomm hat schon seit Wochen sämtliche Webseiten die ihre “Smartbooks” anzeigen gesperrt, hatte mich schon gewundert wieso, da gabs nur noch einen 403-Fehler.

    Und auch qualcomm.com wird schon seit Wochen nur noch auf qualcomm.de umgeleitet, das war vorher auch nicht.

  4. LuckyStrik3r says:

    also das mit der ip adresse sperren ist ja lächerlich

  5. mali says:

    Nochmal zur Verdeutlichung,

    Was Sascha da erhalten hat war keine Abmahnung. ‘Ne Abmahnung sieht anders aus.
    I’m Lichte dieser neuen Entwicklung macht das Vorgehen sogar Sinn. Qualcomm wird abgemahnt und andere die mit der Computerindustrie mehr oder weniger in Verbindung stehen werden darauf hingewiesen, dass der Name geschützt ist. Finde ich eigentlich ok soweit.

    Dass Smartbookeinträge aus früheren Artikeln entfernt werden sollen finde ich dagegen überzogen.

    Man kann doch sicherlich irgendein Script erstellen, dass automatisch Smartbook in was anderes umbenennt.

  6. Alex says:

    Ich finde, dass mittlerweile ziemlich oft erstmal gemeckert wird, ohne die Sache mit Verstand zu betrachten.
    Wenn in China ein Hersteller Autos zusammenklebt und MERCEDES draufschreibt würde sich Mercedes zu Recht beschweren. Oder wenn MSI demnächst Netbooks in der “Designed by Netbooknews.com”-Version verkauft ohne vorher zu fragen, wäre das auch nicht in Ordnung.

    Ich finde auch, dass der Name Smartbo*k an und für sich kaum markenwürdig ist. Aber er ist nunmal geschützt, obs gefällt oder nicht müssen evtl. die Anwälte von Qualcom klären.

  7. Elusian says:

    So ist es auch okay. Lediglich die lächerliche Aktion gegen Blogger hat sie bereits mehr selbst geschadet als wenn sie gar nichts getan hätten. Naja, negative Werbung ist halt auch Werbung.

  8. animatio says:

    seine eigene marke gesetzeskonform verteidigen ist eine sache – und geht in ordnung – , bei der verteidigung aber solchen unfug zu betreiben , wie mit den bekannten presseabmahnungen geschehen, ist eine andere sache und zeugt nicht von intelligenter firmenkommunikation, weder seitens der smartbook ag noch deren anwälte. es könnte durchaus sein, dass qualcomm, falls ein interesse besteht, international angreift und so die kleine deutsche firma längerfristig trotzdem erstickt. man darf gespannt sein wie der fall weiter verlaufen wird.

  9. mali says:

    “es könnte durchaus sein, dass qualcomm, falls ein interesse besteht, international angreift und so die kleine deutsche firma längerfristig trotzdem erstickt. man darf gespannt sein wie der fall weiter verlaufen wird.”

    Blödsinn.

  10. mali says:

    Hab vorher schon einen Kommentar geschrieben. Kommt der noch oder isser verloren gegangen?

  11. animatio says:

    text der deutschen verfügung:
    http://s212874148.online.de/PM01_09_SMARTBOOK_DE.pdf

    @mali: dem troll ‘nen gruss. ich warte noch auf subsatnz

  12. Riddschie says:

    Du wirst Dich wundern, welche Wörter in D geschützt sind. Wehe, wir dürfen die nicht mehr in der Schule benutzen… es blieben nur noch Satzfetzen…;-)

    Andererseits: wieso fällt so eine Aktion immer nur kleinen, wenig erfolgreichen Herstellen ein, nachdem das geschützte Wort in aller Munde ist?

    Ein Schelm, wer böses denkt… :-) ;-)

    Ich bleibe dabei: dieser Schuss wird wieder nach hinten losgehen!

  13. mali says:

    @animatio
    Die Substanz war in dem Kommentar der wohl flöten gegangen ist ;)

    Die Angelegenheit ist ein ganz normaler Vorgang. Was würde Qualcomm gewinnen, wenn sie versuchten, Smartbook AG anzugreifen? So läuft das Geschäft nicht. Die haben sich nicht informiert und fertig. Jetzt ändern sie den Namen und alles ist wieder gut. 250.000€ ist erstmal pauschal als Streitwert angesetzt, gezahlt wird das eh nicht, wenn es nicht zum Prozess kommt.

    Was Sascha gekriegt hat war keine Abmahnung und ist nach dieser Aktion hier schon anders zu sehen. Dass er aufgefordert wurde, alte Artikel rückwirkend abzuändern halte ich aber für sehr überzogen.

  14. MiB says:

    Denen gehts doch nur um die Kohle. Das kann ihnen doch sonst sowas von egal sein!

    Dass so eine Markennamenrangelei auch anders geht, sieht man hier:

    http://www.sigma.de/

    Die heißen alle gleich oder ähnlich. Und statt sich zu bekriegen, gibts sogar eine Seite von der aus man auf alle anderen kommt. Supergeile Lösung!

  15. Benloo says:

    Ich finde die Vorgehensweise der Smartbook AG okay, Fair gegenüber Webseitenbetreibern, “hart” gegenüber denjenigen, die mit dem Namen Kohle machen.
    PK; Auch wenn die in weiser Voraussicht den Namen gewählt haben.. warum nicht… immerhin haben die ganzen Petrolunternehmen ja auch die Patente auf Alternativenergie, und das schon seit den 70ern und früher.
    Allerdings 250T Öcken is ohnedies “lächerliches” Spielgeld.

    Ob Rückwirkend oder nicht, ich finde den Schritt deswegen gut, weil man damit vorbeugt, daß sich sowas etabliert, was in Folge dann wieder eine ganz andere rechtliche Situation schaffen würde.

    Bleibt zu hoffen, daß sich für die Smartbook AG der Kampf auszahlt; wäre Schade, wenn “wir” dann den Preis zahlen müssen, weil ein Globalplayer dann den Namen aufkauft

  16. Nettie says:

    Wann kommt das Mini-Netbook wo auf dem Bild zu sehen ist eigentlich auf den Markt.
    Wer hat Infos?

  17. animatio says:

    es stellt sich zum vorgehen in diesem streitfalle abgesehen von der nationalen komponente doch eine grundsätzliche rechtsfrage: nämöich die, ob aufgrund eines nationalen markenstreits den internetnutzern in deutschland via ip-sperren der zugang zu einer internsationalen .com website legal gesperrt werden kann. es wäre äusserst interessant wenn zb qualcom dies juristsich klären liesse. persönlich halte ich dies für ein juristisch willkürliches vorgehen, das weder deutschem noch europäischem recht entspricht.

  18. mali says:

    @animation
    Das ist eine berechtigte Frage.
    Ich kann mir vorstellen, dass es so ist, dass wenn jemand eine Straftat beim Provider anzeigt, dieser dazu verpflichtet ist, die Seite aus dem Verkehr zu ziehen. Wenn jemand illegal Musik anbietet, daraufhin beim Provider angezeigt wird und der Provider die Seite nicht sperrt, macht der Provider sich auch strafbar. So ähnlich kann ich es mir auch hier vorstellen. Qualcom begeht hier nach deutschem Markenrecht eine Straftat und somit kann Smartbook AG beim Provider veranlassen, dass das abgestellt wird.

  19. Sascha says:

    Ich denke hier sollte man auch beachten, dass dies fuer die Smartbook AG durchaus ne tolle Chance ist.

    Leute mal Hand aufs Herz, das ist ein winziger OEM, der versucht nen MSI Wind U100 fuer 499 Euro unters Volk zu bringen (wohlgemerkt dem Killer-Verkaufsargument eines 200 Euro Gutscheines). Ich habe von den Jungs noch nie gehoert. Woran liegt das wohl? Deren Alexa Ranking liegt bei 2 Millionen, das heisst die haben im Jahr soviele Besucher, wie wir hier mit der Samsung N510 News generiert haben. Und ganz ehrlich, das wissen die auch.
    Wenn Qualcomm moechte, dann kaufen die den Laden mit den Zinseszinsen der Portokasse. Yep, so gross ist Qualcomm. Das sehen einige noch nicht.

    Auf jeder Qualcomm Smartbook Seite (ich kann sie noch alle ansurfen) ist im Footer folgendes angegeben:

    *Legal notice: In the territory of the Federal Republic of Germany, the use of the term “Smartbook” in connection with portable computers is reserved exclusively to Smartbook AG, Germany.

    Und jetzt soll mir mal einer sagen, was die AG da machen will?

    Ich fuer meinen Teil werde auch weiterhin ueber Smartbooks berichten, denn das ist die Geraeteklasse zwischen Smartphones und Netbooks! Und ich bin mir sicher, dass mir das kein Gericht auf diesem Planeten verbieten kann.

  20. animatio says:

    ich stimme sascha im grundsatz zu. mal abgesehen davon kannte ich wortmann als pc firma schon lange. deren ruf ist an sich nicht schlecht.
    der fall ist einfach an sich interessant, weil er viel von einem sog. juristischen als auch markttechnischen musterfallbeispiel an sich hat. dies sowohl im möglichen guten als auch im möglichen schlechten für beteiligte partner. es hat was von schach als auch von mühle/dame und man kann in toto verlieren aber auch gewinnen bei diesem spiel. von daher dürfte es interessant sein zu sehen wie sich das ganze weiterentwickelt, nicht zuletzt auch auf dem hintergrund des fortgangs der geräteentwicklungen arm-basierter minilaptops generell. sowie des bestrebens diese als eigene geräteklasse am markt zu etablieren.

  21. Sascha says:

    Jetzt wird es langsam mal richtig spannend:

    http://www.google.com/search?q=leo+smartbook&ie=utf-8&oe=utf-8&aq=t&rls=org.mozilla:de:official&client=firefox-a

    eine Tschechische Firma hat den Namen bereits seit Jahren genutzt!

    Hier ein Katalog von denen: http://tinyurl.com/mo6c6l

  22. Benloo says:

    @Sascha; bei der Katalogadresse haste aber was interessantes ausgegraben…
    den sowohl LEO, als auch LEONews ist geschützt – gehört u.a dem Charity LIONS/LEO Verein, der widerum weltweit operiert :) )

  23. smoky says:

    “Andererseits: wieso fällt so eine Aktion immer nur kleinen, wenig erfolgreichen Herstellen ein, nachdem das geschützte Wort in aller Munde ist?”

    wirklich? ich erinnere mich da an einen gewissen lindows vs. microsoft fall…

  1. Markenrechtswahnsinn: Smartbook « 11k2

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