By Roland
31 Aug, 2009 2:38 pm
Jetzt wird es richtig lustig! Nachdem Sascha euch gestern über den Erhalt einer Unterlassungsaufforderung wegen der Verwendung der in Deutschland als Marke geschützten Bezeichnung “Smartbook” auf Netbooknews.de informieren durfte, kommt es jetzt ganz dick. Wie zu erwarten war, geht der deutsche Computerhändler Smartbook AG nun auch gegen den Chiphersteller Qualcomm und dessen deutsche Niederlassung vor, um den angeblichen Missbrauch seines Markennamens als allgemeine Bezeichnung für eine Produktkategorie zu unterbinden. Dabei hat man offenbar die deutschen Gerichte auf seiner Seite, denn auch Qualcomm darf den Namen hierzulande nicht mehr verwenden – oder man riskiert eine Strafe in Höhe von 250.000 Euro.
Wie die Smartbook AG in einer Pressemitteilung verlauten ließ, sind “Qualcomm Inc. und Qualcomm CDMA nicht autorisiert, die Buchstabenfolge “Smartbook” ohne Zustimmung der Smartbook AG in Verbindung mit mobilen Computern wie Laptops/Notebooks im Rahmen ihrer Geschäftskommunikation im Bezug auf technisch erhältliche Internetangebote in der Bundesrepublik Deutschland zu verwenden, ohne dabei deutlich zu kommunizieren, dass die Verwendung der Marke “Smartbook” in Verbindung mit mobilen Computern ausschließlich der Smartbook AG vorbehalten ist.” (Meine Übersetzung des reichlich verqueren englischen Wortlauts, wie er von JKOnTheRun zitiert wird.)
Auf deutsch: Qualcomm und seine deutsche Tochter dürfen die Marke “Smartbook” auf ihren Websites nicht verwenden, ohne dabei wie von Sascha bereits bemerkt deutlich darauf hinzuweisen, dass es sich um eine Marke der Smartbook AG handelt. Sollte das Unternehmen sich nicht daran halten, droht eine Strafe von bis zu 250.000 Euro, die natürlich auch gerne im Gefängnis abgesessen werden darf. Zusätzlich muss Qualcomm offenbar auch den Zugriff auf seine Smartbook-Werbeseiten für Nutzer aus Deutschland sperren. Nach Angaben von Dirk Pick, Chef der Smartbook AG, muss Qualcomm die Seiten für deutsche IP-Adressen unerreichbar machen.
Pick ließ auch durchblicken, was das rechtliche Gezeter soll: Man fürchtet um den eigenen Markennamen. “Wir sehen uns mit einer fast absurden aber gleichzeitig breit angelegten Attacke auf unseren Markennamen konfrontiert. Qualcomm zwingt uns damit zu Abwehrmaßnahmen. Wir werden unsere Marke schützen”, ließ er verlauten. Ich persönlich find es ja schon ein starkes Stück, dass das Deutsche Patent und Markenamt (DPMA) einen aus zwei allgemeinen englischen Wörtern zusammengesetzten Begriff überhaupt als Marke zuließ. Im Fall meines Hauptarbeitgebers WinFuture wurde der Markenschutz verweigert, weil es sich eben um ein aus zwei englischen Wörtern zusammengesetztes Konstrukt handelt. Versteh einer das Markenrecht.
Andererseits lässt sich so eine Marke ja problemlos anfechten, wenn man die richtigen Argumente hat, sei es die vorherige Verwendung des Begriffs, oder eben dessen allgemeine Natur. Vielleicht sollten Qualcomms Anwälte sich einmal etwas ausführlicher mit unserem tollen deutschen Markenrecht auseinandersetzen.
Quelle: JKOnTheRun












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